Entwurf über die „Verordnung über bauliche Mindestanforderungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz“
29. April 2022

Gensecke: Die alte Verordnung hat mehr als 30 Jahre auf dem Buckel und ist einfach nicht mehr zeitgemäß

Die Fraktion Die Linke will mit einem s.g. Entscheidungsverlangen nach § 40 Abs. 3 Satz 7 GO.LT den Prozess über das Entstehen einer neuen Verordnung von vorn beginnen lassen. Der neue Entwurf sei ohne die Beteiligung der Betroffenen entstanden, so ihre Kritik.

Die Sprecherin für Soziales, Gesundheit und Inklusion Katrin Gensecke ist sehr froh über das In-Kraft-treten der Novelle und stellt folgende Kernbotschaften in ihrem Redebeitrag deutlich heraus:

„Die Mindestbauverordnung kommt endlich! Und löst die alte nach 30 Jahren ab. Die neue Mindestbauverordnung enthält moderne verpflichtende Standards für Brandschutz, Telekommunikation und Sanitär- und Wohnanlagen. Es ist eine Mindest-Bau-Verordnung und definiert Standards, mehr ist immer möglich.“ Die Verordnung ist nur ein Zwischenschritt, denn im Herbst 2022 (2. Halbjahr) wird es einen Fachtag mit den Verbänden und dem Sozialministerium geben.“

„Die Mittel (150 Mio. Euro= aus dem Corona-Sondervermögen können für zahlreiche Investitionen genutzt werden. Das entlastet auch die Bewohner finanziell. Das ist eine einmalige Chance!“, so Katrin Gensecke weiterhin.

Die neue Verordnung wurde bereits 2019 in einem breiten Beteiligungsprozess mit den Verbänden besprochen. In der neuen Verordnung gab es nur geringfügige Änderungen. Am heutigen Tag wird nicht der Kritik der Verbände widersprochen. Beim bereits erwähnten Fachtag werden neue Impulse und weitere Veränderungen möglich sein.