In der heutigen Landtagsdebatte erklärt der stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Andreas Steppuhn:
„Angesichts der absehbar steigenden Krankenkassenbeiträge muss es das politische Ziel sein, die Parität bei der Finanzierung der Gesundheitskosten zwischen Versicherten und Arbeitgebern wieder herzustellen. Diese Parität muss auch bei den Zusatzbeiträgen gelten.
Als die Zusatzbeiträge vor über zehn Jahren eingeführt wurden, hatten wir über fünf Millionen Arbeitslose und entsprechende Finanzprobleme bei den Kassen. Seitdem hat sich die Situation grundlegend verbessert. Davon müssen jetzt auch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler profitieren.
Argumente liefern auch die Einschätzungen von Experten; demnach könnten die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig noch viel höher ausfallen als bisher erwartet. Nach einer Berechnung des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag von heute 1,1 Prozent auf 2,4 Prozent im Jahr 2020 steigen.
Das wäre deutlich mehr, als die gesetzlichen Krankenkassen selbst erwarten. Bislang rechnen sie bis 2019 mit einem Anstieg des Zusatzbeitrags auf durchschnittlich 1,8 Prozent. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird nur ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Darüber hinaus gehende Kosten müssen die Versicherten in Form von Zusatzbeiträgen alleine tragen. Dies kann kein Dauerzustand sein. Deshalb setzt sich die SPD für eine solidarische Bürgerversicherung ein.“