Pähle: Gutachten schafft neue Grundlage für Debatte über Verbotsverfahren
Kann man die AfD verbieten?
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein 3.062 Seiten umfassendes Rechtsgutachten zur AfD veröffentlicht. Nach Angaben der GFF handelt es sich um die bislang umfangreichste wissenschaftliche Untersuchung der Partei. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist und ein Verbotsantrag deshalb Aussicht auf Erfolg hat. Es stützt sich auf mehr als drei Millionen ausgewertete Texteinheiten, ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen und orientiert sich nach Angaben der Autorinnen und Autoren an den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Dazu erklärt die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Katja Pähle: „Wer nach belastbaren Belegen gesucht hat, wird sich mit diesem Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte auseinandersetzen müssen. Ob sie für ein Parteiverbotsverfahren ausreichen, werden die zuständigen Verfassungsorgane entscheiden. Aber niemand wird künftig behaupten können, es fehle an einer umfassenden wissenschaftlichen Grundlage.“
Pähle betont, dass ein Parteiverbot das schärfste Instrument der wehrhaften Demokratie sei und deshalb ausschließlich auf einer tragfähigen verfassungsrechtlichen Grundlage beruhen dürfe.
„Wir haben immer gesagt: Ein Antrag auf ein Parteiverbot muss verfassungsrechtlich wasserdicht begründet sein. Genau deshalb ist dieses Gutachten von besonderer Bedeutung. Es erhebt den Anspruch, erstmals das Handeln und die Zielsetzungen der AfD in ihrer Gesamtheit nach wissenschaftlichen und juristischen Maßstäben zu bewerten.“
Pähle äußert die Erwartung, dass die für die Beantragung eines Verbotsverfahrens zuständigen Verfassungsorgane das Gutachten gründlich prüfen und in ihren Entscheidungsprozess einbeziehen: „Die wehrhafte Demokratie muss handeln, wenn sie in Gefahr gebracht wird.“