Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen

Menschen mit Behinderungen sind als gleichwertige und gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft anzuerkennen. Um die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern, wurden verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zum einen wurden das Teilhabestärkungs- und das Behindertengleichstellungsgesetz 2019 verabschiedet. Es konnte eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit eröffnet werden, die in Belangen der Barrierefreiheit berät. Die Gesetze sehen u.a. vor, dass es einen Anspruch auf die Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen in der Verwaltung und bei Elternabenden gibt. Für viele gehörlose Eltern ein wichtiger Schritt. Zudem wurden die Leistungen für blinde und gehörlose Menschen zum Januar 2019 erhöht.

Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Land werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Kommunen und Länder werden entlastet, da Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen werden. Mit dem Budget für Arbeit wurde eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen geschaffen.

Bei der Wahlrechtsreform im Jahr 2019 haben wir das Wahlrecht inklusiver gestaltet. Wahlprogramme sind nun zentral und in einfacher Sprache aufbereitet einsehbar.