Mit der Schulgesetzänderung 2018 ist es erstmals möglich, Schulverbünde für kleine und kleinere Schulstandorte zu bilden. Leider sind die Bedingungen so unattraktiv gestaltet worden, dass bisher nur sehr wenige Schulträger davon Gebrauch gemacht haben. Insgesamt sind die Überlegungen des Bildungsministeriums zur Entwicklung von Bildung im ländlichen Raum unambitioniert. Die kommende Legislaturperiode müssen wir unbedingt nutzen, um innovative Überlegungen zur Organisation von Bildung und Schule im ländlichen Raum mit Leben zu erfüllen.