Die Gemeinden und Kreise bilden eine entscheidende Säule unseres Gemeinwesens. Eine wichtige Aufgabe des Landes ist es, die Finanzausstattung zu gewährleisten, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Dabei ist auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen auszugleichen. Das in der vorvergangenen Legislaturperiode modernisierte Finanzausgleichsgesetz haben wir in der 7. Wahlperiode in ein Festbetragsausgleichsgesetz überführt. Das hat zum einen eine verbindlichere Finanzplanung der Kommunen ermöglicht und zum anderen die Anstrengung der Kommunen, die Einnahmebasis zu verbessern, honoriert.
Die Zwischenevaluierung des kommunalen Finanzausgleiches in Sachsen-Anhalt hat ergeben, dass eine angemessene und aufgabenbezogene Finanzausstattung der Kommunen durch den Festbetragsfinanzausgleich gegeben ist. Der kommunale Finanzausgleich ist nun klarer, einfacher und gerechter und soll so weit wie möglich Planungssicherheit gewährleisten. Die pandemiebedingte Krise auch der kommunalen Haushalte ist in diesem Festbetragsausgleich nicht berücksichtigt. Daher gilt es, den Finanzausgleich allein schon der Höhe nach anzupassen. Wir plädieren daher für die kommende Legislaturperiode um Aufstockung auf mindestens 1,7 Mrd. Euro jährliche Zahlung. Das sind etwa 80 Mio. Euro mehr als der heutige Finanzausgleich vorsieht.