Pflegeberufereform und Abschaffung des Schulgeldes in der Altenpflege und Altenpflegehilfe

Zum 1. Januar 2020 trat das neue Pflegeberufegesetz in Kraft. Mit der Umsetzung der Reform der Pflegeausbildung ab 1. Januar 2020 wird nicht nur die Ausbildung reformiert und verbessert, sondern auch eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Die Ausbildungskosten werden zukünftig durch einen Ausgleichsfonds finanziert. Wir haben es erreicht, dass auch für den „letzten“ Ausbildungsgang 2018/2019 das Schulgeld in der Altenpflegehilfe abgeschafft werden konnte.

Um über weitere Herausforderungen im Bereich der Pflege zu diskutierten, fanden seit November 2016 sieben Runde Tische „Pflege“ statt. Sie beschäftigten sich u.a. mit der Fachkräfteentwicklung und Weiterentwicklung der Ausbildung, der Teilhabe älterer Menschen und Pflegeberatung, ambulanter Pflege und pflegenden Angehörigen. Das Projekt „Pflege im Quartier“ wird fortgesetzt und die Selbsthilfe weiter gefördert.