Das Psychatriegesetz wurde im Sommer 2020 novelliert. Im Mittelpunkt stand eine zeitgemäße, bedarfsgerechte, wohnortnahe und umfassende Versorgung aller psychisch erkrankten Menschen. Es wurden der flächendeckende Ausbau der Gemeindepsychiatrie, die Stärkung der Rechte von Betroffenen und Psychiatriekoordinatorinnen und Psychiatriekoordinatoren gesetzlich geregelt.