Ein Vorhaben, welches nicht im Koalitionsvertrag festgehalten wurde, sondern durch die Handwerkerschaft an uns herangetragen und Anfang Oktober 2020 im Landtag beschlossen wurde, war die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung. Künftig dürfen Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker im Bauhandwerk Planungen für die Gebäudeklassen 1 und 2 erstellen und selbstständig als Bauanträge einreichen. Das betrifft Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Metern, maximal zwei Nutzungseinheiten und insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmeter Grundfläche. Das ist eine Aufwertung der Meisterinnen und Meister im Bauhandwerk. Das ist nicht nur eine Anerkennung ihrer Sachkunde und ihrer Handwerkskunst, sondern ein Baustein dafür, den Handwerksberuf attraktiver zu machen.
Neben der Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung wurde auch in Sachen Klimaschutz nachgesteuert. So wurden Regelungen aus der Musterbauordnung übernommen, um zukünftig auch Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 – also Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern – aus Holz zu errichten. Die Regelungen betreffen tragende Bauteile und Außenwände. Spezifiziert und konkretisiert werden diese Regelungen in der Holzbaurichtlinie, die derzeit das obligatorische Notifizierungsverfahren auf Ebene der Europäischen Union durchläuft. Eine Regelung die ebenfalls aus der Musterbauordnung übernommen wurde, betrifft unbebaute Flächen auf Grundstücken. Diese sind zukünftig zu begrünen. Außerdem können Kommunen jetzt in ihren Satzungen Regelungen zur Dachbegrünung treffen. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Insektensterbens und sich immer stärker aufheizender Städte, die richtigen Maßnahmen.