Novelle des Schulgesetzes und Schulsozialarbeit

Wir halten Jugendarrest nicht für ein brauchbares Mittel, um Schulverweigerung zu verhindern. Wir wollen früher präventiv ansetzen und haben dies im Schulgesetz so festgelegt. Durch die Änderung im Schulgesetz soll eine bessere Vernetzung zwischen Schulen, Trägern der Jugendhilfe, Ordnungsämtern und den Eltern erreicht werden, damit Beratung, Hilfsangebote und Unterstützung früher und besser wirken.

Wir haben erreicht, dass die Schulsozialarbeit erstmals gesetzlich in § 1 des Schulgesetzes verankert wurde. Schulsozialarbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil des schulischen Alltags und unterstützt Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Es ist ein SPD-Verhandlungserfolg, dass die Schulsozialarbeit auf dem derzeitigen Niveau und Ausstattung bis Sommer 2023 finanziell abgesichert ist. Bedauerlicherweise konnte in dieser Legislatur die Quote der Schulabbrecher statistisch betrachtet nicht wesentlich gesenkt werden, was u.a. auch an der großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern an den Förderschulen liegt, die keinen Abschluss erhalten. Hier sehen wir weiter deutlichen Handlungsbedarf.