Mehr Barrierefreiheit dank Aufzugsprogramm

In dieser Legislatur wurde das Wohnraumförderprogramm um das Aufzugsprogramm ergänzt. Durch das Programm kann die Nachrüstung von Aufzügen oder Treppenliften an Wohngebäuden gefördert werden. Pro Wohneinheit waren maximal 10.000 Euro förderfähig. Außerdem gilt für die so aufgewerteten Wohnungen eine Mietpreisgrenze von 6 Euro pro Quadratmeter. Das Aufzugsprogramm kann mit Fug und Recht als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. In dieser Legislaturperiode wurden mehr als 82 Millionen Euro Fördermittel bewilligt und so der Zugang zu rund 10.000 Wohnungen barrierefrei gestaltet.