Landeshaushalt

Die 7. Wahlperiode war geprägt von einer Abkehr von der bisherigen Finanzpolitik hin zu einer verlässlichen und umfassenden Finanzierung der staatlichen Aufgaben im Land Sachsen-Anhalt. Sparen als Selbstzweck und der Verzicht auf Personal, um Richtwerte zu erfüllen, hat das Land in der Vergangenheit nicht vorangebracht. Die sklavische und statische Ausrichtung eines Staates an Kennzahlen war ein Irrweg. Ein Staat muss langfristig die ihm zugedachten Aufgaben mit aller Sorgfalt und dem nötigen Aufwand erfüllen. Wir haben dazugelernt und unsere Position geändert

Wir haben umgesteuert. Dazu zählt in erster Linie die Versorgung mit Lehrerinnen und Lehrern, um einen guten Bildungsstand unseres Nachwuchses zu erreichen. Das Land Sachsen-Anhalt ist neben den drei Oberzentren ländlich geprägt und hat eine höhere Anzahl an Schulen als vergleichbare Länder. Das wollen wir so, und schon deshalb leisten wir uns eine höhere Ausstattung an Lehrerinnen und Lehrern als andere Bundesländer.

Daneben war es uns wichtig, bei der inneren Sicherheit durch die erhöhte Einstellung von Polizeianwärter*innen den Bestand an Beschäftigten in der Polizei mindestens zu halten. Ebenso wie bei den Schulen steht es mit der öffentlichen Sicherheit im ländlichen Raum, die eine höhere Personalstärke als in anderen Ländern erfordert. Dafür muss eine Finanzierung gesichert sein.

Gleichwohl gilt, dass das Land letztlich nicht mehr Steuergeld ausgeben kann, als es einnimmt. Solide Finanzen sind wichtig und die Basis für einen handlungsfähigen Staat. Wir haben daher mit den Haushalten 2016 bis 2019 den mit dem Bund vereinbarten Abbaupfad des strukturellen Defizits eingehalten und jährlich die Landesschulden um je 100 Mio. Euro getilgt sowie die Vorsorgeelemente, wie Steuerschwankungsreserve, Pensionsfonds und allgemeine Rücklage weiter aufgebaut. Von 2012 bis 2019 wurde unter sozialdemokratischer Mitwirkung vollständig und konsequent auf die Aufnahme neuer Schulden verzichtet.

Nachtragshaushalt 2020 Bekämpfung Folgen der Covid19-Pandemie

Diese Konsequenz gibt dem Land heute den Spielraum, auf die Folgen der Covid19-Pandemie uneingeschränkt zu reagieren. Wir mussten schnell und effektiv auf die Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie reagieren. Mit dem 500 Mio. Euro schweren Nachtragshaushalt 2020, den das Parlament Anfang April beschlossen hatte, haben wir neben den Soforthilfen für die Wirtschaft zudem umfangreiche Hilfen für die Kommunen vorgesehen. So haben wir bei geringer Kreditaufnahme durch das Land z.B. folgende Hilfen schnell und unbürokratisch für die Kommunen bereitstellen können:

  • 25 Mio. Euro für die Erstattung der Kinderbetreuungsbeiträge für die Monate April und Mai 2020,
  • 70 Mio. Euro Pauschalförderung Änderungen bei der Grundsicherung (ausgezahlt am 10. Juni 2020),
  • 40 Mio. Euro Aufstockung des Ausgleichsstock zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen bei Kommunen,
  • 20 Mio. Euro Pandemiebekämpfung im engeren Sinne auch für die kommunalen Gesundheitsämter,
  • 25 Mio. Euro pauschale Förderung für kommunale Krankenhausinvestitionen.

Zudem haben wir uns verpflichtet, das Konjunkturprogramm des Bundes „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“, gern als „WUMMS“ bezeichnet, gegenzufinanzieren. In einem ersten Schritt haben wir die für das Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen durch einen pauschalen Ausgleich in Höhe von 162 Millionen Euro ausgeglichen. Der Betrag ist die Differenz zwischen dem regionalisierten Schätzergebnis zum Gewerbesteueraufkommen nach der Steuerschätzung vom Oktober 2019 und dem regionalisierten Schätzergebnis zum Gewerbesteueraufkommen nach der Steuerschätzung vom Mai 2020, bereinigt um die von den Gemeinden abzuführende Gewerbesteuerumlage.

Daneben sieht das Konjunkturprogramm des Bundes noch weitere – teils durch die Länder gegenzufinanzierende – Förderungen für Kommunen vor. Wir, die SPD-Landtagsfraktion, stehen dafür, alle Bundesmittel zur Pandamiefolgenbekämpfung mitzufinanzieren und für unser Land zu binden.

Besonders erfreulich ist für uns die dauerhafte Übernahme von 75 Prozent der Kosten der Unterkunft für Empfänger sozialer Transferleistungen durch den Bund, die bislang unsere Kommunen belastet haben. Die Entlastung der Kommunen im Land ist hierdurch auf etwa 100 Mio. Euro jährlich zu beziffern. Hinzu kommt für die Kommunen mittelbar, da direkt wirksam bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die Erhöhung der Regionalisierungsmittel zur Kompensation von ausgefallenen Fahrgeldern im ÖPNV. Hierfür stehen einmalig etwa 118 Mio. Euro für das gesamte Land zur Verfügung.

Wir haben viel unternommen, um die ersten Folgen der Pandemie zu überwinden. Dies ist aber aus unserer Sicht noch nicht alles, was wir tun können und sollten. Deshalb haben wir schon im April 2020 mit dem Positionspapier „SOLIDARISCHE WEGE AUS DER KRISE“ mehr gefordert. Die lange Dauer der Krise ergibt besondere Risiken für die kleinteiligen Unternehmensstrukturen in Sachsen-Anhalt. Obwohl Handwerksbetriebe auch unter den Beschränkungen der Pandemie-Bekämpfung weiter arbeiten können, drohen ihnen durch Kaufkraftverluste erhebliche Einbrüche bei der privaten Nachfrage. Um gegenzusteuern, kommt den Kommunen eine Schlüsselrolle zu. Deshalb haben wir frühzeitig ein kommunales Investitionsprogramm vorgeschlagen, das schon 2020 mit 75 Millionen Euro als Sofortprogramm wirken soll.

Das kommt auch den Bedarfen der Kommunen, ihrer Bürgerinnen und Bürger entgegen. In vielen Städten und Gemeinden besteht seit langem ein Investitionsstau, weil den Kommunen das Geld fehlt, um in Schulen, Kitas, Jugendclubs, Schwimmbäder und andere Einrichtungen zu investieren. Wenn wir jetzt die Kommunen kräftig dabei unterstützen, bringen wir nicht nur die Wirtschaft vor Ort wieder in Schwung, sondern können mit vielen größeren und kleineren Maßnahmen unser Gemeinwesen nach der Krise stärken. Eine ähnliche Wirkung erzielte das sogenannte Konjunkturpaket II in der Finanzkrise 2009.

Bei den Krankenhausinvestitionen knüpfen wir an unsere Schwerpunktsetzung im Landeshaushalt 2020/21 an. Die SPD hat für die Verankerung von 150 Millionen Euro gesorgt, um Investitionen auf der Basis des beschlossenen Krankenhausplans umzusetzen. Mit dem ersten Nachtragshaushalt wurde diese Summe bereits um 25 Millionen Euro aufgestockt. Der Kampf gegen die Corona-Pandemie zeigt, wie richtig diese Schwerpunktsetzung war und das jetzt weitere Schritte zum Abbau des Investitionsstaus an unseren Krankenhäusern erforderlich sind.

Wir erweitern diesen Vorschlag zu einem umfassenden Investitionsprogramm, das auf allen Ebenen ansetzt. Wir schlagen in unserem Wahlprogramm ein investives Anti-Krisen-Paket im Umfang von zwei Milliarden Euro vor:

  • ein Investitionsprogramm für die Krankenhauslandschaft in Höhe von 150 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 und 450 Millionen Euro 2023 bis 2025, zusätzlich zum bereits geplanten Niveau von 150 Millionen Euro, um den Investitionsstau von 700 Millionen Euro abzuarbeiten,
  • eine Erhöhung der Investitionspauschale für die Kommunen auf jeweils 300 Millionen Euro in den Jahren 2021, 2022 und 2023. Damit decken wir auch den kommunalen Investitionsbedarf ab, der mit den bisherigen Förderprogrammen nicht erfasst wurde,
  • ein Investitionsprogramm für zusätzliche Investitionen in landeseigene Infrastruktur in Höhe von 200 Millionen Euro für 2021 und 2022,
  • ein Investitionsprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro für Schulen und Kindertagesstätten für die Jahre 2023 bis 2025 – mit dem Ziel, überall dort, wo STARK III nicht gegriffen hat oder die Mittel erschöpft waren, den Abbau des fortwährend bestehenden Investitionsstaus in diesem Bereich voranzutreiben,
  • eine Investitionszulage – eventuell aus GRW-Mitteln gestaltet – für Investitionen im Beherbergungsgewerbe zur Modernisierung touristischer Unterkünfte in Höhe von 40 Millionen Euro,
  • eine Landesbürgschaft in Höhe von zehn Millionen Euro für den Landestourismusverband.

Das Volumen beträgt für die Jahre 2021 und 2022 eine Milliarde Euro: die erste Sachsen-Anhalt-Milliarde.

Für die Jahre 2023 bis 2025 wollen wir die zweite Sachsen-Anhalt-Milliarde aufwenden.

Diese Forderungen, die zu einem hohen Maß den Kommunen des Landes zugutekämen, konnten wir mit den Koalitionspartnern sowie dem CDU-geführten Finanzministerium und dem für Kommunen zuständigen Innenministerium bedauerlicherweise bislang noch nicht umsetzen. Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass unabhängig von politischen Farben solche Programme aufgelegt und die derzeit für Bund und Länder günstigen Finanzierungskonditionen genutzt werden.