Innere Sicherheit

Sicherheit ist in allererster Linie die Sicherheit, in Freiheit zu leben und darauf vertrauen zu können, dass Staat und Gesellschaft in Notfällen bestmöglichen Schutz vor Unsicherheiten bieten. Neben den großen Errungenschaften der sozialen Sicherungssysteme bietet vor allem Gewissheit, dass man sich im Fall des Falles auf ein gut funktionierendes System von Polizei, Justiz, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz verlassen kann.

Auch der äußerst erschütternde Anschlag von Halle hat nichts daran geändert, dass Sachsen-Anhalt ein sicheres Land ist. All die Menschen, die Tag für Tag für unsere Sicherheit sorgen und bereit sind, im Ernstfall Leib und Leben zu riskieren, verdienen unsere uneingeschränkte Anerkennung. Wir vertrauen auf sie.

Und sie müssen uns vertrauen können, dass wir ihnen alle notwendigen Mittel an die Hand geben, damit sie ihre Aufgaben effektiv und möglichst risikoarm erfüllen können.

Sicherheit erreicht man nicht durch bloße Symbolik. Wichtig ist:

  • Dort, wo Kriminalität geschieht, muss Polizei zur Stelle sein.
  • Dort, wo es brennt oder wo Menschen aus Notlagen befreit werden müssen, muss Feuerwehr zur Stelle sein.
  • Dort, wo dringend medizinische Hilfe benötigt wird, muss der Rettungswagen zügig vor der Tür stehen.
  • Egal ob in den großen Städten oder in kleinen Dörfern unseres Landes: Wer Hilfe braucht, muss sich darauf verlassen können, dass ihm geholfen wird. „Menschen für Menschen“ ist das Motto der über 62.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Land. Über 37.000 von ihnen befinden sich im aktiven Einsatz und sind Garantinnen und Garanten eines flächendeckenden Brandschutzes in Sachsen-Anhalt.

Einen Beitrag dazu zu leisten, überall im Land diese Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten, ist ein Schwerpunkt künftiger Landespolitik.

Wir haben die 7. Wahlperiode genutzt, die Einstellungen bei Polizeianwärtern deutlich zu erhöhen. Die Einstellungszahlen haben wir von 150 auf jährlich 700 erhöht. Dies ist Grundlage für eine stabile Personalausstattung der Polizei. Es gilt in der kommenden Wahlperiode, dies zu verstetigen, um eine gut altersdurchmischte und damit einsatzfähige Polizei zu erhalten.

Dem Brand- und Katastrophenschutz und insbesondere der Ausstattung der Feuerwehren muss in der kommenden Legislatur unsere besondere Aufmerksamkeit gelten. In der aktuellen Wahlperiode ist der Brand- und Katastrophenschutz stiefmütterlich durch das zuständige Innenressort behandelt worden. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sollten in der 7. Wahlperiode komplett an die Kommunen weitergereicht werden. Der vereinbarte Stufenplan dahin wurde durch das Ministerium im Haushaltsentwurf einkassiert. Ebenso verhält es sich mit dem angekündigten 100-Mio. Euro-Programm für die Ausstattung des Brand- und Katastrophenschutzes.

Für uns ist jedoch eines klar: Mit uns wird es auch künftig keine verordnete Fusion von Feuerwehren in diesem Land geben. Freiwillige Feuerwehren sind Teil der örtlichen Gemeinschaft und Identität und sollen es auch bleiben. Wer für die Gemeinschaft seine Gesundheit riskiert, muss gut ausgebildet sein. Die systematische Aus- und Weiterbildung der Kameradinnen und Kameraden beim Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge ist und bleibt daher von hohem Wert. Dafür müssen die Voraussetzungen gesichert werden.

Gesundheit ist ein hohes Gut. Das wird einem immer dann bewusst, wenn man dringend auf medizinische Hilfe angewiesen ist. Gerade deshalb haben wir im Rettungsdienstgesetz geregelt, dass bis zum Eintreffen des Rettungswagens grundsätzlich maximal zwölf Minuten vergehen dürfen. Das ist gut so und soll gerade in den dünn besiedelten Landesteilen so bleiben. Die Sicherheit, im Notfall schnell Hilfe zu bekommen, darf nicht von der Frage des Wohnortes abhängen. Bedauerlicherweise haben sich die vorgeschriebenen Rettungszeiten kontinuierlich verschlechtert. Wir werden in der kommenden Legislaturperiode hier in Partnerschaft mit den Landkreisen als Träger des Rettungsdienstes nachsteuern.