Gleichstellung

Zwar ist das Themenfeld Gleichstellung im Ministerium für Gleichstellung und Justiz in dieser Legislatur unbefriedigend stiefmütterlich behandelt worden. Das Referat im Ministerium hat eine hohe Personalfluktuation erfahren und so nicht mehr zu alter Stärke aufschließen können.

Gleichwohl haben wir in parlamentarischen Verhandlungen zu Beginn der Legislatur eine Verbesserung der personellen Ausstattung von Frauenhäusern – so ist für jedes Frauenhaus mindestens eine halbe Stelle für die Betreuung von traumatisierten/gewaltbetroffenen Kindern gesichert. Allgemein besteht in Sachsen-Anhalt mittlerweile ein gut ausgebautes Netz an Frauenhäusern und Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt.

Ein großer Erfolg war die Aufnahme eines Verbots der Diskriminierung sexueller Identitäten in Art. 7 Abs. 3 der Landesverfassung im Zuge der „Parlamentsreform 2020“. Sachsen-Anhalt reiht sich damit zu den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen ein, deren Verfassungen ebenfalls einen derartigen Passus enthalten.

Ebenso erfreulich war im Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 die Zulassung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland. Dies erleichterte auch die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Ehepaare.

Bedauerlicherweise scheiterten die Verhandlungen zum Gleichstellungsgesetz im Oktober 2020. Dieses war im Koalitionsvertrag festgeschrieben und hätte das bisher bestehende Frauenfördergesetz weiterentwickeln sollen. Ziel war es, die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten auszubauen sowie den Abbau struktureller Barrieren innerhalb der Verwaltung voranzutreiben. Bis heute sind Frauen innerhalb der öffentlichen Verwaltung des Landes auf den höheren Leitungsebenen nur zu durchschnittlich 33 Prozent vertreten, in einigen Ministerien sogar gar nicht. In der neuen Legislaturperiode wird dies, ebenso wie das Paritégesetz zur verpflichtenden paritätischen Besetzung von Wahllisten, auf der Agenda der SPD-Landtagsfraktion sein.