Finanzierung der freien Schulen

Die freien Schulen im Land ergänzen und bereichern unsere Schullandschaft. Es ist im Schulgesetz festgelegt, wie die Finanzierung zu erfolgen hat. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass ein Gutachten zur Klärung der Finanzierung beitragen soll. Leider hat das verspätet vorgelegte Gutachten des Bildungsministeriums nicht die gewünschten Erkenntnisse zur Schülerkostenberechnung erbracht. Das Bildungsministerium hat in dieser Legislatur weder eine gesetzeskonforme Finanzierung vorgelegt, noch die Tarifsteigerungen komplett weitergegeben. Bedauerlicherweise blieb den Freien Schulen nur der Klageweg, um einen Entscheid über eine angemessene Ausstattung zu erlangen. Das bedauern wir, die wir im engen Austausch mit den Freien Schulen standen, sehr.