Das neue KiFöG – Senkung der Elternbeiträge, Erzieher*innenausbildung, tarifgerechte Bezahlung

Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) wurde in dieser Legislaturperiode mehrfach novelliert und verbessert. Der Ganztagsanspruch von bis zu zehn Stunden ist auch gegen Versuche, ihn auf 6 Stunden zu begrenzen, bestehen geblieben. Die Elternbeiträge sind seit 2016 deutlich gesunken. Mit den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz sind für Eltern mit Mehrkindfamilien ab dem 1. Januar 2020 nur noch die Hortbeiträge für das älteste Hortkind fällig, wenn mehr als ein Kind die Kita oder die Krippe besuchen. Alle Eltern zahlen nun nur noch den Essengeldbeitrag für ihre Kinder und nicht mehr die Servicekosten.

Mit der ersten Novelle 2016 wurden die Landespauschalen angepasst, damit Erzieher*innen tarifgerecht bezahlt werden. Die kleine Novelle im Jahr 2017 passte die Landespauschalen erneut an und die Anforderung des Landesverfassungsgerichtes wurden umgesetzt. Mit der großen Novelle 2018/2019 wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen: Die Finanzierung wurde neu und transparenter gefasst, die Landespauschalen an die Ergebnisse der Evaluation angepasst, Eltern können zwischen verschiedenen Betreuungsstunden wählen, für die Verwaltung wurden Verfahren einfacher, die Gemeinden haben ein stärkeres Mitspracherecht bei den Vertragsverhandlungen, und die Eltern können mehr mitbestimmen. Das Land fördert darüber hinaus Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen mit zusätzlich 100 weiteren Vollzeitstellen. Somit wird die Qualität in der frühkindlichen Bildung landesweit fachlich gestärkt und eine gleiche Teilhabe dieser Kinder gefördert.