Tariftreue und Vergabe
13. Juni 2025

Hövelmann: Wir belohnen die Arbeitgeber, die nach Tarif bezahlen

Nach einer Verständigung im Koalitionsausschuss ist die Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes in eine entscheidende Phase getreten. Der Landtag hat heute über die Gesetzesänderung beraten. Für die SPD-Fraktion stellte der wirtschaftspolitische Sprecher Holger Hövelmann klar: „Die für meine Partei wichtigste Botschaft beim vorliegenden Gesetzentwurf lautet: Tariftreue und Vergabemindestlohn bleiben erhalten. Weiterhin wird die öffentliche Hand keine Dumpinglöhne fördern. Wir belohnen die Arbeitgeber, die nach Tarif bezahlen. Und wir sanktionieren diejenigen, die sich nicht daran halten wollen.“

Zugleich gehe die Reform auf Rückmeldungen aus der Praxis ein, betonte Hövelmann: „Der Gesetzentwurf reagiert daher auf viele Rückmeldungen, die wir aus der Wirtschaft und von den kommunalen Vergabestellen erhalten haben. So vereinfachen wir die Anwendung des Bestbieterprinzips. Die Bestimmungen zur Tariftreue und zum Vergabemindestlohn sind jetzt eindeutiger. Und viele unklare Rechtsbegriffe werden präzisiert.“

Angesichts der anstehenden Investitionen aus dem Bundes-Sondervermögen begrüßte Hövelmann die vorübergehende Anhebung der Schwellenwerte: „Gerade bei den kleinen Projekten, die viele Gemeinden in unserem Land bisher nur auf die lange Bank schieben konnten, wären die regulären Schwellenwerte ein Flaschenhals. Mit der Anpassung an die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen ermöglichen wir die schnelle Nutzung der Gelder. Und davon profitiert nicht zuletzt unsere heimische Wirtschaft.“

Hövelmann unterstrich abschließend die Haltung der SPD-Fraktion: „Das Signal, das wir mit diesem Gesetzentwurf senden, ist wichtig: Diese Koalition arbeitet sachlich und zielorientiert. Sie berücksichtigt alle Interessen. Und sie hat das Wohl Sachsen-Anhalts im Blick.“