Neuregelung im Bestattungsgesetz
28. Mai 2025

Gensecke: Würde, Sichtbarkeit, Klarheit schaffen

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat heute den Weg für eine Reform des Bestattungsgesetzes freigemacht. Die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und FDP haben sich auf einen Änderungsantrag verständigt, der jetzt in die weiteren Ausschussberatungen geht. Die Verabschiedung im Landtag wird für den Herbst angestrebt.

Für Soldatengräber ist künftig das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter der Leitung von Petra Grimm-Benne verantwortlich – dort, wo gesellschaftliche Verantwortung und Gedenkkultur zusammenlaufen. Katrin Gensecke, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Wer im Dienst für dieses Land gefallen ist, verdient Respekt – auch über den Tod hinaus. Mit der klaren Zuständigkeit für Soldatengräber stärken wir Erinnerungskultur und historische Verantwortung.“

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die gesetzliche Anerkennung von Sternenkindern. Eltern erhalten künftig ein Recht auf Bestattung auch bei sehr frühen Schwangerschaftsverlusten – verbunden mit einer Informationspflicht für medizinische Einrichtungen. Gensecke: „Der Verlust eines Kindes in der Schwangerschaft trifft Familien tief. Wir schaffen rechtliche Klarheit und ermöglichen würdigen Abschied.“

Erstmals erlaubt das Gesetz die Entnahme eines kleinen Teils der Asche für Erinnerungsstücke – etwa Gedenkdiamanten. Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person in Sachsen-Anhalt lebte und nicht widersprochen hat. Die Entnahme ist auf fünf Gramm begrenzt, nur enge Angehörige dürfen sie beauftragen. Krematorien müssen den Vorgang dokumentieren. Wer aus religiösen Gründen – etwa im muslimischen oder jüdischen Glauben – auf einen Sarg verzichten möchte, soll künftig die Möglichkeit dazu erhalten. Die Durchführung bleibt an klare Vorgaben gebunden: Die Kommunen können dafür spezielle Grabfelder vorsehen, der Transport erfolgt weiterhin im geschlossenen Sarg bis zur Grabstätte.

Klar geregelt wird auch die zweite Leichenschau. Sachsen-Anhalt gehört damit zu wenigen Ländern, die diese Sicherheitsmaßnahme gesetzlich definieren. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen – insbesondere zur Stärkung von Polizei und Justiz bei ungeklärten Todesfällen.