Endlich Rechtssicherheit für individuelle Bestattungen
8. Mai 2025

Gensecke: Ein würdiger Abschied ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht

Zwei Jahre nach Vorlage des Gesetzentwurfs durch das Sozialministerium steht die Novellierung des Bestattungsgesetzes kurz vor der Verabschiedung. Die SPD-Fraktion konnte in der jüngsten Beratung im Koalitionsausschuss entscheidende Punkte durchsetzen, die für ein modernes Bestattungsrecht in Sachsen-Anhalt sorgen.

„Ein würdiger Abschied ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht“, betont Katrin Gensecke, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Es war uns wichtig, dass die Regelungen die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln und den Angehörigen ein respektvolles Gedenken ermöglichen.“

Konkret sieht das neue Bestattungsgesetz vor:

  • Recht auf Bestattung für Sternenkinder: Auch Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche verstorben sind, erhalten ein Bestattungsrecht.
  • Ruherecht für Gefallene der Bundeswehr: Angehörige der Bundeswehr, die in Auslandseinsätzen starben, erhalten ein dauerhaftes Ruherecht.
  • Zweite Leichenschau: Für zusätzliche Sicherheit bei Erdbestattungen wird eine zweite Leichenschau verpflichtend eingeführt.
  • Erinnerungsstücke aus Asche: Angehörige können künftig kleinere Mengen der Asche Verstorbener für Erinnerungsstücke entnehmen lassen – etwa zur Herstellung eines Diamanten.
  • Interkulturelle Öffnung: Die Sargpflicht wird gelockert, sodass Bestattungen in Tüchern möglich sind. Damit wird religiösen Traditionen, insbesondere muslimischer und jüdischer Bestattungskultur, Rechnung getragen. Diese Bestattungsform ist entgegen aller Gerüchte nicht kostengünstiger als eine Sargbestattung.

„Wir schaffen klare Regeln für individuelle Abschiede, die den unterschiedlichen Traditionen und Lebensentwürfen der Menschen in Sachsen-Anhalt gerecht werden“, so Gensecke abschließend. „Mit diesem Gesetz setzen wir ein Zeichen für Respekt, kulturelle Vielfalt und ein würdiges Gedenken.“