Gesetzesentwurf im Kabinett
4. März 2025

Hövelmann: Gesetzentwurf weist Lücken auf, die dringend geschlossen werden müssen

© Susie Knoll

Im Rahmen der heutigen Kabinettssitzung, in der das neue Kulturfördergesetz vorgestellt wurde, äußerte sich Holger Hövelmann, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, zu dem Entwurf. Er begrüßte die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Kulturförderung, betonte aber auch die Notwendigkeit von Anpassungen für eine effektive Umsetzung des Gesetzes.

„Wir erkennen die Bemühungen des Landes, die Kulturförderung auf eine verlässliche und zukunftsorientierte Grundlage zu stellen an. Die Initiative ist gut, aber der Gesetzentwurf weist Lücken auf, die dringend geschlossen werden müssen“, so Hövelmann.

  1. Partizipation und politische Mitgestaltung: Es fehlt eine stärkere Einbindung der Kulturschaffenden in den Gestaltungsprozess. Ein regelmäßiger Dialog und Austausch sind unerlässlich, um die Kulturpolitik lebendig und flexibel zu gestalten.
  2. Inklusion und Barrierefreiheit: Der Gesetzentwurf muss garantieren, dass Kultur für alle zugänglich ist. Dies schließt die klare Verpflichtung ein, Kultureinrichtungen und -angebote barrierefrei zu gestalten.
  3. Transparente und zielgerichtete Förderung: Wir setzen uns für klare Förderkriterien und -ziele ein, die durch einen jährlich vorzulegenden Kulturförderbericht kontinuierlich evaluiert werden. Dieser Bericht soll nicht nur Transparenz schaffen, sondern auch die Wirksamkeit und Angemessenheit der Maßnahmen sicherstellen.

„Ein effektives Kulturfördergesetz kann das Leben der Kulturschaffenden signifikant verbessern. Wir, die SPD-Fraktion, setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass dieses Gesetz die besten Voraussetzungen schafft und wirklich allen zugutekommt. In den kommenden Beratungen kommt es darauf an, dass unsere vorgeschlagenen Änderungen Eingang in den Gesetzestext finden“, schließt Hövelmann.