Gesetz zur Sonntagsöffnung
20. Februar 2025

Hövelmann: Die Lebensrealität der Bürger und die technischen Möglichkeiten sind heute einfach anders

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute über die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes beraten. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und FDP sieht vor, dass vollautomatisierte Verkaufsstellen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Damit wird auf veränderte Versorgungsbedürfnisse der Bevölkerung reagiert, insbesondere im ländlichen Raum.

Holger Hövelmann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betonte in der Debatte: „Der heute abzustimmende Gesetzentwurf wird – da bin ich mir sicher – den Alltag für viele Menschen in unserem Bundesland deutlich einfacher machen. Automatisierte Supermärkte werden schon jetzt, dort wo sie existieren, von den Bürgern gerade im ländlichen Raum sehr gut angenommen. Das erspart lange Touren mit dem Auto oder Fahrrad und man ist auch nicht auf spärlich fahrenden ÖPNV angewiesen.“

Die bestehende Gesetzeslage lässt eine durchgehende Öffnung solcher Läden nicht zu. Dies soll mit der Neuregelung geändert werden, ohne dabei den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz zu verletzen.

„Wir wissen um die Skepsis gerade bei den Kirchen und Gewerkschaften. Der Sonntagsschutz geht in der Bundesrepublik noch auf die Weimarer Reichsverfassung zurück. Die Rechtsprechung hat darauf begründet die Öffnung von Geschäften am Sonntag allgemein nicht zugelassen. Aber die Welt hat sich in den 106 Jahren […] doch ein bisschen weitergedreht. Die Lebensrealität der Bürger und die technischen Möglichkeiten sind heute einfach anders.“

Ein zentrales Argument für die Gesetzesänderung sei die Tatsache, dass der Sonn- und Feiertagsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gedacht ist – in vollautomatisierten Läden, in denen keine Angestellten arbeiten, greife dieses Argument jedoch nicht.

„Der Schutz der Sonntagsruhe ist natürlich ein sehr wichtiges Gut – gerade für Arbeitnehmer. In einem vollautomatisierten Laden ergibt er aber wenig Sinn. Und er wird – blicken wir mal auf Angebote an Flughäfen, Bahnhöfen oder touristischen Zentren – auch nicht konsequent durchgehalten.“