Erben fordert gesetzliche Regelung zur Nachbetreuung von Rettungskräften in Sachsen-Anhalt
27. Dezember 2024

Erben fordert gesetzliche Regelung zur Nachbetreuung von Rettungskräften in Sachsen-Anhalt

Seit dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vor einer Woche betreuen Angehörige der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) aus ganz Sachsen-Anhalt betroffene Rettungskräfte, Augenzeugen, Angehörige und andere Hilfesuchende. Hunderte Einsatzkräfte haben traumatische Situationen erlebt.

„Solche Einsätze zeigen, wie wichtig die psychosoziale Nachbetreuung ist – nicht nur nach dramatischen Ereignissen wie einem Attentat, sondern auch nach den vielen belastenden Einsätzen, die Jahr für Jahr stattfinden“, erklärt Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Erben weist darauf hin, dass es in Sachsen-Anhalt weiterhin erhebliche Defizite bei der Nachbetreuung von Einsatzkräften gibt: „Noch immer erfolgt diese nicht in einheitlicher Qualität. Andere Bundesländer wie Sachsen oder Berlin machen es vor: Ehrenamtliche Feuerwehrleute und Katastrophenschützer haben dort längst einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Nachbetreuung.“

Deshalb fordert Erben, dass das Land Sachsen-Anhalt für ehrenamtliche Feuerwehrleute und Helfer im Katastrophenschutz einen gesetzlichen Anspruch auf die PSNV einführt: „Erst, wenn es eine klare Regelung gibt, ist auch gewährleistet, dass alle betroffenen Einsatzkräfte nach gleichen Standards betreut werden. Sicher wird sich als Konsequenz aus dem Attentat auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben. Den Rechtsanspruch auf psychologischen Nachbetreuung werden wir einbringen.“