Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute einen Gesetzentwurf zur optionalen Festsetzung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Erhebung der Grundsteuer nicht zu einer übermäßigen Belastung von Wohngebäuden führt. „Die Kommunen haben nun die Möglichkeit, auf ihre jeweilige Situation zu reagieren und für einen vernünftigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundstücksarten zu sorgen“, erklärt Andreas Schmidt, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Die Neuregelung der Grundsteuer war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Reform angemahnt hatte, weil die bisherigen Berechnungen auf veralteten Einheitswerten beruhten. Der neue Gesetzentwurf gibt den Kommunen die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Grundstücksarten zu differenzieren und so eine aufkommensneutrale Steuererhebung zu gewährleisten. „Wir sind überzeugt, dass die kommunale Familie diese Möglichkeit je nach Situation nutzen wird, um eine aufkommensneutrale Grundsteuererhebung zu gestalten, die insbesondere Wohngebäude nicht über Gebühr zusätzlich belastet“, betonte Schmidt.
Dem Alternativantrag der AfD-Fraktion zur Einführung eines Transparenzregisters erteilte die SPD-Fraktion eine klare Absage. „Hier wird wieder einmal versucht, ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber allen ehren- und hauptamtlich politisch Tätigen zu erzeugen“, so Andreas Schmidt. „Wir werden jedenfalls weiterhin Politik für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes machen“.