Neues Schulgesetz
25. Oktober 2024

Pähle: Verunsicherung bei Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern vermeiden

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute den Entwurf des neuen Schulgesetzes beraten. Katja Pähle, Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, wies auf die erheblichen Auswirkungen hin, die die geplanten Änderungen bei Schul- und Klassengrößen insbesondere in den kreisfreien Städten haben könnten. „Ob wir in der letzten Phase der Legislaturperiode eine solche Verunsicherung bei Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und nicht zuletzt bei den kommunalen Schulträgern auslösen wollen, das müssen wir in der Koalition noch sehr, sehr intensiv diskutieren.“

Auch die umfassenden Verordnungsermächtigungen, die dem Bildungsministerium erlauben, bestimmte Regelungen ohne Parlamentsbeteiligung zu erlassen, sieht die SPD-Fraktion kritisch. „Eine Verordnungsermächtigung gibt der Regierung das Recht, ohne Parlamentsbeteiligung Regeln zu erlassen. Hier sollten wir genau prüfen, ob dies in allen Fällen notwendig ist,“ so Pähle.

Zum Hintergrund:

Auch wenn bereits vom Bildungsministerium vor dem endgültigen Gesetzentwurf für Grundschulen im ländlichen Raum nachgebessert wurde – die Regelung für die Mindestschülerzahlen für 25 Schülerinnen und Schüler in Oberzentren kann und darf so nicht bleiben! Die Fraktion warnt vor den Auswirkungen auf Schulstandorte in den Städten: Diese allzu starren Vorgaben zur Bildung von Eingangsklassen gefährden zahlreiche Schulstandorte in den Städten.

Weiterhin besteht die Forderung nach einer Flexibilisierung der festgelegten Klassengröße von mehr als 28 Kindern als Bedingung für die Bildung einer neuen Klasse, da diese Regelung die baulichen Gegebenheiten vieler Schulgebäude im Land nicht ausreichend berücksichtigt.