Der innenpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, hat in der heutigen Debatte „Leistungsmissbrauch stoppen – konsequente Vermögensüberprüfung bei ausländischen Sozialhilfeempfängern“ den Antrag der AfD-Fraktion, eine strengere Vermögensüberprüfung bei ausländischen Sozialhilfeempfängern durchzuführen, scharf zurückgewiesen.
„Egal welches Thema, die AfD-Fraktion macht, was sie immer macht: Sie sortiert Menschen nach Herkunft und wittert Verschwörungen, die auf Gerüchten und Fake News basieren. Doch Maßstab für das Handeln der Verwaltungen sind Gesetz und Recht“, betonte Erben in seiner Rede.
Erben stellte klar, dass die Regelungen nach SGB XII für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen gelten – unabhängig von ihrer Herkunft. „Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden nicht nur vor der Leistungsgewährung, sondern auch im laufenden Leistungsbezug regelmäßig überprüft“, so Erben.
Der AfD-Antrag laufe ins Leere, da die Definition von verwertbarem Vermögen bereits durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts festgelegt sei. „Ein Kraftfahrzeug gilt beispielsweise als angemessen, wenn es einen Verkehrswert von 7.500 Euro nicht überschreitet. Dabei ist es irrelevant, ob es sich bei der antragstellenden Person um eine deutsche oder ausländische Person handelt“, so Erben abschließend.