Neuausrichtung Bundesteilhabegesetz
25. März 2024

Gensecke: Die Leistungen werden weitergezahlt

© Susie Knoll

Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des Landesrahmenvertrages zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und einer formellen, fristgerechten Kündigung kritisieren GRÜNE und CDU das Vorgehen des Sozialministeriums. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Katrin Gensecke, stellt klar.

Gensecke betont die Bedeutung der Neuausrichtung des Landesrahmenvertrages zur besseren Umsetzung der Ziele des BTHG. „Unser zentrales Anliegen ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt spürbar zu verbessern. Die Neuausrichtung des Landesrahmenvertrages durch das Sozialministerium bietet dazu Chancen“, erklärt Gensecke.

„Es geht darum, Alternativen zu den Werkstätten für behinderte Menschen zu schaffen und mehr Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Zuletzt waren die Verhandlungen mit den Trägern der Eingliederungshilfe immer wieder am Einstimmigkeitsprinzip gescheitert. Die Neuverhandlung bietet die Chance auf bessere Verhandlungs- und Entscheidungsstrukturen im Sinne der Betroffenen. Auf die Leistungen hat die Kündigung keinen Einfluss, sie werden weitergezahlt“, so Gensecke weiter.

„Wichtig ist uns, dass diese Veränderungen im Dialog mit allen Beteiligten erfolgen. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der jeder Mensch die Unterstützung und Anerkennung findet, die er braucht“, so Gensecke abschließend.

Das Sozialministerium unter der Leitung von Ministerin Grimm-Benne wird selbstverständlich weiterhin alle notwendigen Leistungen für alle Anspruchsberechtigten sicherstellen  – ein neues Verhandlungsangebot wird unverzüglich unterbreitet.