7. September 2023

Wir haben beim Finanzausgleichsgesetz noch erheblichen Beratungsbedarf

In der heutigen Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt hat Finanzminister Michael Richter den Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes eingebracht. Die SPD-Fraktion begrüßt die deutliche Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 248.576.500 Euro.

Erhebliche Bedenken hat die Fraktion jedoch gegen die massiven Eingriffe in den horizontalen Finanzausgleich (Verteilung innerhalb der kommunalen Gruppen kreisfreie Städte, Landkreise und kreisangehörige Gemeinden). Hierdurch werden strukturschwache, ländliche Räume weiter geschwächt. Insbesondere kleine Gemeinden müssen mit einer deutlichen Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen Finanzausgleich rechnen. Am Beispiel der Stadt Oebisfelde-Weferlingen (Landkreis Börde) machte er deutlich, welche massiven Auswirkungen die Änderungen nicht nur für die angeblichen reichen Gemeinden in Sachsen-Anhalt hätte.

Rüdiger Erben: „Wir haben noch erheblichen Beratungsbedarf!“ Der Parlamentarische Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion weiter: „Seriös beraten können wir diese Änderungen erst, wenn uns die notwendige Modellrechnung mit den Zahlen für das Jahr 2024 vorliegen, welche die Verteilung nach alter und neuer Rechtslage für jede einzelne Kommune gegenübergestellt wird. Jedes Mitglied des Landtages weiß dann, was es für die Gemeinden in seinem Wahlkreis bedeutet, wenn die Regelungen für den horizontalen Finanzausgleich geändert werden.“