Presseberichten zufolge hatte sich das spätere Opfer der tödlichen Schüsse in Bad Lauchstädt im Vorfeld schutzsuchend an die Polizei gewandt. Daraufhin wurde die untere Waffenbehörde informiert, da bekannt war, dass der Ehemann und spätere Täter Waffenbesitzer gewesen ist.
Unser Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher Rüdiger Erben hat zu diesem Sachverhalt einen Selbstbefassungsantrag eingebracht. Die Landesregierung wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport zu berichten, welche Erkenntnisse der Polizei und der Waffenbehörde im Vorfeld der Tat vorlagen, welche Maßnahmen zum Schutz des späteren Opfers ergriffen wurden und wie das Handeln der Polizei und der Waffenbehörde durch das zuständige Ministerium für Inneres und Sport bewertet wird.
Erben dazu: „Ich bin erschüttert über die neuen Erkenntnisse. Sollten sich die Medienberichte bestätigen, stellen sich schwerwiegende Fragen an Polizei und Waffenbehörde. Wenn diese versagen, geht es um Leben und Gesundheit potenzieller Opfer, die immer Vorrang haben müssen. Ich erwarte vom Innenministerium in der nächsten Sitzung eine Berichterstattung und vor allem eine Bewertung des Behördenhandelns.“