Blaulichtempfang von SPD-Fraktion und DRK Sachsen-Anhalt e.V.
1. März 2023

Respekt für Helferinnen und Helfer in allen Einsatzsituationen

Bis zur Unterbrechung durch die Corona-Krise hat die SPD-Landtagsfraktion regelmäßig einen Blaulichtempfang im Landtag von Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die Veranstaltung hat am heutigen Tag eine Wiederauflage in Kooperation mit dem DRK Landesverband Sachsen-Anhalt erfahren. In diesem Jahr widmet sich der Empfang schwerpunktmäßig dem Thema „Gleichstellung der Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz“.

Bei schweren Verkehrsunfällen, Starkregen, Schnee, Sturm, Eisenbahnunglücken oder bei stundenlangen Autobahnstaus in der Sommerhitze kommen Helferinnen und Helfer zum Einsatz. Diese sind unterhalb der Katastrophenschwelle, im Unterschied zu den Angehörigen der Feuerwehren oder des THW, nicht entsprechend sozial abgesichert. Das muss und wird sich ändern.

Hierzu Rüdiger Erben, Gastgeber und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion: „Mit unseren Vorschlägen für eine Novelle des Landeskatastrophenschutzgesetzes unterstreichen wir den Ansatz, den rechtlichen Rahmen für den Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt grundlegend zu modernisieren. Dazu gehört, dass wir neben den neuen Herausforderungen auch über die starren Grenzen zwischen gemeindlicher Gefahrenabwehr, kreislichem Katastrophenschutz, der zivilen Verteidigung, aber eben auch über den Respekt gegenüber den Helfenden jeweils hinausdenken.

Rüdiger Erben hat seine Vorschläge an Innenministerin Zieschang und seine Kollegen in den Koalitionsfraktionen versandt. Sein Bestreben ist es, dass aus diesen und sicher weiteren Vorschlägen ein gemeinsamer Gesetzentwurf wird. Auch Feuerwehren und Hilfsorganisationen sind aufgerufen, sich in den Prozess mit Vorschlägen einzubringen.

Erben wird von DRK-Landesgeschäftsführer Dr. Carlhans Uhle ergänzt: „Alle Helferinnen und Helfer müssen für ihren Einsatz im Katastrophenschutz und bei ‚Großschadenslagen‘ dieselben Rechte haben. In Sachsen-Anhalt sind ‚Großschadenslagen‘ bislang nur für Einsatzkräfte der Feuerwehren gesetzlich geregelt.“ Dr. Uhle veranschaulicht dies am Beispiel des Hochwassers 2017 im Harz und Harzvorland: „Während die Helferinnen und Helfer von Feuerwehren sowie THW aufgrund der gesetzlichen Lage eine Freistellung erhalten hätten, wäre es für die Einsatzkräfte des DRK erforderlich gewesen, Urlaub zu nehmen.“