Die Änderungen des Kinderförderungsgesetzes, des Schulgesetzes und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurden im Rekordtempo beraten und führten zu einem neuen Gesetzesentwurf. Dieser wurde heute im Landtag von Sachsen-Anhalt beraten und beschlossen.
Ein gutes Signal an alle Eltern ist die Verlängerung der Geschwisterkindregelung. Weiterhin werden bei mehreren Kindern in Krippe, Kita und Hort nur die Hortbeiträge fällig. Die Schulgeldfreiheit für die Erzieherausbildung wird ebenso bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 verlängert.Das ist eine gute Nachricht für alle, die sich für eine pädagogische Ausbildung entscheiden. Für die Fachkräfte in den Fachberatungen und in den Sprachkitas ist die Finanzierung für das Jahr 2023 ebenso gesichert. Der Bund finanziert bis Jahresmitte 2023, dann übernimmt das Land.
Dazu Katrin Gensecke, Sprecherin Soziales und Inklusion in ihrer Rede im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Ich möchte ausdrücklich betonten, dass Sachsen-Anhalt hier einen sehr bemerkenswerten Weg geht. Die Weiterfinanzierung ist keineswegs selbstverständlich, denn in anderen Ländern läuft das Programm ersatzlos aus.“
Das Gesetz wurde auf Wunsch der Kommunen im §12a geändert – Die Pauschalen werden zukünftig auf aktuellen Kinderzahlen und nicht mehr zum Stichtag 1. März berechnet. Damit wird den gestiegenen Kinderzahlen in den Gemeinden entsprochen. Ebenso neu: Der neu eingeführte Flächenfaktor für die Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit in den Landkreisen. Hier gibt es mehr Mittel als bisher.