Der Bundestag hat heute das „Sommerpaket“ für den Ausbau der erneuerbaren Energie beschlossen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 den zu produzierenden Strom aus erneuerbaren Energien von der Menge her zu verdoppeln. Die künftige Energieversorgung für unsere Industriegesellschaft ist das wichtigste Thema unserer Zeit – und das nicht erst seit dem Krieg gegen die Ukraine. Die Fraktionsvorsitzende Dr. Katja Pähle: „Wir stehen hinter diesem Ziel. Wir müssen konsequent umsteuern auf erneuerbare Energien, für unser Klima, für die Versorgungssicherheit und für den Wohlstand von morgen.“
Dabei spielt die Windenergie eine tragende Rolle. Bis 2032 müssen die Länder zwischen 1,8 Prozent und 2,2 Prozent ihrer Fläche zur Erzeugung von Windenergie ausweisen. Länder mit windreicheren Gebieten sollen zukünftig 2,2 Prozent der Landesfläche ausweisen – so auch in Sachsen-Anhalt. Dazu dient das heute beschlossene “Wind-an-Land-Gesetz“.
Aktuell sind rund 1,08 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie gesichert. Auf weiteren 0,7 Prozent stehen Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Vorrang-/ Eignungsgebiete. Diese zählen derzeit nicht als Beitrag zum Flächenziel, für diese Standorte brauchen wir deshalb ein rechtssicheres Instrumentarium, damit diese Standorte erhalten bleiben und modernisiert werden können.
Dr. Falko Grube, Sprecher für Sprecher für Infrastruktur ergänzt: „Es bedarf einer zügigen Aufstellung des Landesentwicklungsplanes, in dem die Flächenziele für die einzelnen Planungsregionen verankert werden. Dabei muss geprüft werden, ob eine Ausweisung der Vorranggebiete im Landesentwicklungsplan sachlich und juristisch ein gangbarer Weg ist.“
Juliane Kleemann, umweltpolitische Sprecherin lenkt ihren Blick auf die Wirtschaft in unserem Bundesland: „Auch die Industrie erwartet mehr und mehr neue Energieformen und praktisch umsetzbare Wege. Deswegen kann es beim Aus- und Umbau der Erneuerbaren nur mit voller Kraft nach vorn gehen. Das macht Mut!“
Die SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat passend zum heute im Bundestag beschlossenen ‚Wind-an-Land-Gesetz‘ eine Resolution mit folgenden Positionen verabschiedet:
Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Verabschiedung des Wind-an-Land-Gesetzes im Sinne der Menschen in Sachsen-Anhalt folgende Positionen zu vertreten:
- Die anfallenden Netzausbaukosten werden bundesweit solidarisch getragen. Eine zusätzliche Belastung der Stromkosten der Bürger: innen in den Bundesländern, die Flächenziele über dem 2-Prozent-Ziel zugewiesen bekommen, muss ausgeschlossen sein.
- Die bisher angefallen Netzausbaukosten müssen ausgeglichen werden.
- In den Bundesländern bzw. Planungsregionen, in den höhere Belastungen durch überproportionale Flächenziele bestehen, müssen diese sowohl durch eine direkte Reduzierung des Strompreises als auch durch Zahlungen an die Kommunen ausgeglichen werden.
- Die jeweiligen Kommunen und die Bürger:innen vor Ort sollen eine finanzielle Beteiligung am Ausbau von Windenergieanlagen erhalten und damit einen direkten Mehrwert von der Errichtung haben. Dies ist bundesweit generell verpflichtend zu gestalten.