23. Juni 2022

Schmidt: Übergewinnsteuer ist eine Möglichkeit und kein Teufelszeug

Die steigenden Preise belasten viele Mitbürger:innen. Im Internet werden unter dem Hashtag #IchBinArmutsbetroffen Erfahrungen gesammelt – Menschen berichten, dass sie von Armut betroffen sind und erzählen aus ihrem Alltag. In der heutigen Aktuellen Debatte gab es dazu einen Austausch unter den Parlamentarier:innen.

Dazu unser finanzpolitischer Sprecher Dr. Andreas Schmidt: „Armut und Armutsgefährdung gehen nicht nur die Betroffenen an: das Thema Armut ist auch entscheidend für den Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Wir brauchen zur Bekämpfung struktureller Armut wirksame, langfristig angelegte Strategien wie z.B. den ab 01. Oktober geltenden neuen Mindestlohn von 12 Euro, aber auch Antworten auf die derzeitigen kurzfristigen Kostensteigerungen. Die Bundesregierung hat darauf gute Antworten gefunden. 9 Euro-Ticket, Energiegeld und Verbesserte Zuweisungen für Wohngeld- sowie Sozialleistungsempfänger.“

Schmidt ergänzte zur möglichen Einführung einer Übergewinnsteuer:

Die Übergewinnbesteuerung kann, gut ausgeführt, zu Gunsten der preissteigerungsgeplagten Bevölkerung einen Gutteil der Gewinne der Unternehmen und Spekulanten abschöpfen. Zufallsgewinne und Gewinne durch Monopolstellung sowie knappe Rohstoffe sollen durch eine abschöpfende Besteuerung die Ungleichgewichte des Marktes bereinigen. Ähnlich in Italien sind also auch in Deutschland die Netto-Gewinnerhöhungen zu besteuern. Dies wirkt besser als kartellrechtliche Maßnahmen gegen die Konzerne. Die sind langwierig. Zumeist auch wegen der Beweislast erfolglos.“