Landtag berät über Tariftreue- und Vergabegesetz
19. Mai 2022

Hövelmann: Von diesem Gesetz profitieren Arbeitnehmer, Unternehmer und Auftraggeber

Öffentliche Auftraggeber erzeugen das größte Auftragsvolumen. Das Land und die Kommunen können daher bei der Vergabe öffentlicher Aufträge viel bewirken. Zugleich muss sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer:innen nicht zu schlechten Löhnen für die öffentliche Hand arbeiten müssen!

Es ist eines der langlebigsten sozialdemokratischen Vorhaben in Sachsen-Anhalt: Die Koalition hat heute im Parlament den Entwurf eines tariftreue- und Vergabegesetzes debattiert.

Jedes Unternehmen, das einen öffentlichen Auftrag ausführt, muss sich zu einer Zahlung nach Tarif, mindestens aber zu einem Vergabemindestlohn verpflichten. Dieser Vergabemindestlohn errechnet sich aus der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 des Tarifvertrags der Länder inklusive Sonderzahlungen und anderer Zuschüsse. Das heißt in Zahlen: Ein Jahresgehalt von brutto 26.230,61 €. Runtergerechnet auf die Arbeitstage 2022 erhält ein Arbeitnehmer also in diesem Jahr garantiert 13,01 € pro Stunde.

Dazu Holger Hövelmann: „Von diesem Gesetz profitieren Arbeitnehmer, Unternehmer und Auftraggeber. Bürokratie wird abgebaut.“

„Das Tariftreue- und Vergabegesetz sagt befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund den Kampf an. Keine Küchenkraft, keine Hausmeisterin und kein Sicherheitsmann soll sich bei öffentlichen Aufträgen ohne Begründung von Befristung zu Befristung hangeln müssen. Das schafft gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten Sicherheit“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion in einem weiteren Aspekt.