Landtag berät über Gesetz zu Ladenöffnungszeiten
18. Mai 2022

Hövelmann: Unklarheiten werden beseitigt

Das Ladenöffnungszeitengesetz soll an zwei Stellen geändert werden:

Erstens regeln wir neu, wann und wie oft im Jahr ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden darf. Zahlreiche Gerichtsurteile haben in den letzten Jahren gezeigt, dass die Regelungen hierfür bisher sehr ungenau waren. An der Stelle bessern wir nach.

Zweitens klären wir, in welchen Situationen von diesen Regelungen zum verkaufsoffenen Sonntag eine Ausnahme gemacht werden darf. Das kann mit dem neuen Gesetz beispielsweise bei Naturkatastrophen oder Epidemien geschehen – dann also, wenn eine besondere Notlage besteht und Menschen nicht vor verschlossenen Supermarkttüren stehen sollen. Es bleibt bei vier Sonntagen und Corona-bedingt sollen in den Jahren 2023 und 2024 zwei zusätzliche Sonntagsöffnungen möglich sein.

Dazu Holger Hövelmann, wirtschaftspolitischer Sprecher unserer Fraktion: „Das bisherige Ladenöffnungszeitengesetz von Sachsen-Anhalt war dabei bisher sehr ungenau. In den Gemeinden herrschte somit Unsicherheit, wann sie einen verkaufsoffenen Sonntag erlauben durften.

Wir als SPD-Fraktion begrüßen es daher, dass die Landesregierung diese Unklarheiten mit der Novelle des Ladenöffnungszeitengesetzes beseitigen will.“

Hövelmann betont: „Dieses Gesetz dient nicht einer allgemeinen Ausweitung der Ladenöffnungszeiten – Verkaufsoffene Sonntage dürfen demnach nur bei bestimmten Anlässen mit vielen Besuchern in einer Gemeinde stattfinden.

Das kann zum Beispiel ein Weinfest oder ein Weihnachtsmarkt sein. Die Veranstaltung muss aber für die Gemeinde eine besondere Bedeutung haben und ohnehin viele Besucher anlocken.

Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion B90/ Die Grünen federführend in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus und mitberatend in die Ausschüsse für Inneres und Kommunales sowie den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.