Beobachtung der AfD Sachsen-Anhalt
11. März 2022

Erben: „In der AfD Sachsen-Anhalt sind die Rechtsextremen nicht nur ein Flügel, sondern der ganze Vogel.“

© Susie Knoll
Die Verfassungsschutzbehörde von Sachsen-Anhalt darf die AfD Sachsen-Anhalt als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Ein Antrag der AfD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde heute vom Verwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen.
Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben„Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Dienstag, zur Einordnung der Bundespartei kam diese Entscheidung wahrlich nicht überraschend. Wenn die Bundespartei insgesamt diese Voraussetzung erfüllt, dann gilt dies für die hiesige Landespartei erst recht. Hier sind die Rechtsextremen nicht nur ein Flügel, hier sind sie die ganze Partei. Seit Jahren bestimmen die Rechtsextremisten den Landesverband und besetzen alle wesentlichen Ämter. Für uns ist klar, dass die Demokratie wehrhaft sein muss und es ihren Feinden nicht zu leicht machen darf. So wie andere extremistische Parteien oder Organisationen ins Visier genommen wurden und werden, ist das auch bei der  AfD dringend notwendig.“