Der Wolf im Jagdrecht
25. Februar 2022

Juliane Kleemann: „Der Wolf ist da und der Wolf wird bleiben.“

Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, den Wolf in die Liste der jagdbaren Tierarten des Landes Sachsen-Anhalt aufzunehmen.

Zudem soll es unmittelbar zur „Entnahme des Wolfsrüden GW688m und des Rudels, das ihm zugeordnet werden kann“ kommen.

Übersetzt heißt dies: Die AfD fordert den Abschuss einzelner Tiere.

Hierzu erörtert unsere Abgeordnete Juliane Kleemann in Ihrer Rede: „Der Wolf ist da und der Wolf wird bleiben. Und das ist gut so.
Um den zu Recht stark geschützten Wolf auf der einen und die Interessen der Weidetierhalter auf der anderen Seite zu vereinen, setzt die SPD-Fraktion ganz klar auf den Ausbau der Herdenschutzmaßnahmen in unserem Bundesland. Dass Herdenschutzmaßnahmen wirken, bestätigen die Zahlen des Wolfkompetenzzentrum in Iden als auch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf.
Wir werden deshalb herausfinden, wo wir beim Antragsverfahren zum Herdenschutz und für die Kompensationszahlungen nachschärfen und schneller werden können.

Grundsätzlich gilt für die SPD in Sachsen-Anhalt ein Abschussverbot für Wölfe!