Corona-Pandemie
25. Januar 2022

Auch im Landtag von Sachsen-Anhalt gilt alte Genesenen-Regelung

Seit dem 15. Januar gelten laut der Richtlinie des Robert Koch-Instituts (RKI) Personen als genesen, deren Corona-Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt und durch einen PCR-Test nachgewiesen ist. Dieser Zeitraum wurde von ehemals sechs Monate auf drei reduziert. Diese Regelung wurde in der gestrigen Sitzung von Bundeskanzler Olaf Scholz und den

Ministerpräsident: innen der Länder in Ihrer gemeinsamen Konferenz übernommen.

Nachweise vom Oktober 2021 sind damit beispielsweise abgelaufen.

Trotz der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für die Bürger:innen gilt im Bundestag weiterhin die alte Frist. Dies betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen – dies ist entsprechend einer Allgemeinverfügung von Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger (CDU) auch im Landtag von Sachsen-Anhalt so.

(Link zur Allgemeinverfügung)

Dazu Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer: „Die SPD-Fraktion plädiert an dieser Stelle für eine sofortige Anpassung an die geltende Verordnungslage. Es muss ziemlich eigenartig anmuten, wenn für die Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt etwas anderes gelten würde als für die Bürger:innen in Deutschland insgesamt.

Wir bitten den Landtagspräsidenten, unverzüglich Bemühungen für eine Anpassung in dieser Sache aufzunehmen.“