In den letzten Wochen herrschte noch Unsicherheit über die Zukunft der Schulsozialarbeit im Land. Heute tagte der Finanzausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt.
Hierzu Rüdiger Erben, Vertreter der Fraktion im Finanzausschuss: „Mit der gerade erfolgten Freigabe der Verpflichtungsermächtigung über 50,5 Mio. Euro im Haushalt 2022 und der demnächst zu erwartenden Richtlinie erfährt die Schulsozialarbeit im Land Planungssicherheit bis zum Sommer 2024.“
Die Träger im Land können sich erneut um die Mittel bis 2023 bewerben. Der nächste Förderzyklus beträgt dann vier Jahre bis 2027. Das schafft Kontinuität für die vielen Stellen.
Schulsozialarbeit ist inzwischen ein fester Bestandteil der schulischen Bildungsarbeit und nicht mehr wegzudenken. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt wie wichtig Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen als Ansprechpartner für die Schüler:innen sind.
Schulsozialarbeiter:innen unterstützen sozial und individuell benachteiligte Schüler:innen auf Ihrem Weg in der Schule, sind Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte und Jugendhilfe und helfen bei der sozialen und sozialpädagogischen Integration. Schulsozialarbeit verringert nicht nur Schulabbrüche, sondern stabilisiert bei schwierigen sozialen Situationen.
Mit der Umstellung in der neuen EU-Förderperiode auf ESF+ werden die bisherigen rund 380 Stellen der Schulsozialarbeit durch die EU, das Land und die Kommunen weiterfinanziert. Auch wenn die Schulsozialarbeit und die Netzwerkstellen für die nächsten Jahre gesichert sind, muss sie sich inhaltlich und konzeptionell weiterentwickeln.
Die SPD-Fraktion hatte sich in den letzten Jahren dafür stark gemacht, dass Schulsozialarbeit im Schulgesetz verankert wird und die Finanzierung gesichert ist.