Änderung des Rettungsdienstgesetzes
18. November 2021

Rüdiger Erben: Neue Modelle zur Verbesserung des Rettungsdienstes müssen getestet werden können, dazu braucht es Rechtssicherheit

Am Donnerstagnachmittag beriet der Landtag von Sachsen-Anhalt den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in erster Lesung.

Durch das Gesetz soll eine „Experimentierklausel“ zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte in das Rettungsdienstgesetz eingefügt und damit die Erprobung neuer Techniken der Telemedizin im Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt möglich gemacht werden.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben betonte in seinem Redebeitrag auch die weiteren Anwendungsfälle für die neue gesetzliche Regelung. Seit geraumer Zeit setzt er sich dafür ein, dass in Sachsen-Anhalt eine Gesetzesgrundlage für ein smartphone-basiertes Ersthelfersystem und den s.g. Gemeindenotfallsanitäter geschaffen wird.

Für ersteres Instrument gibt es in anderen Bundesländern sehr erfolgreiche Modelle, in dem in der Nähe (zufällig) anwesende qualifizierte Ersthelfer alarmiert werden, um auf diese Weise das sog. „therapiefreie Intervall“ entscheidende Minuten zu verkürzen und damit Leben zu retten.

Demgegenüber basiert der Gemeindenotfallsanitäter auf hauptamtlichen, hochqualifizierten Notfallsanitätern. Im niedersächsischen Oldenburg und mehreren angrenzenden Landkreisen existiert das Projekt mit Genehmigung des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) bereits und läuft sehr erfolgreich.

Im letzten Jahr wollte der Burgenlandkreis, Heimatlandkreis von Rüdiger Erben, auch mehrere solche Gemeindenotfallsanitäter einführen, was jedoch daran scheiterte, dass es hierfür keine gesetzliche Regelung gab, u.a. deshalb wurde die Änderung des Rettungsdienstgesetzes als vordringliches Vorhaben in den neuen Koalitionsvertrag eingeordnet und ist jetzt die erste Gesetzesinitiative im innenpolitischen Bereich.