7. September 2021

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen

Eine gut ausgebaute Kinderbetreuung ist elementar für die kindliche Bildung und für berufstätige Eltern. Die Umsetzung einer sozialdemokratischen Forderung stärkt nun die Ganztagsbetreuung in Sachsen-Anhalt.
Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag gestern den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen. Sachsen-Anhalt hat den Anspruch bereits in seinem Kinderförderungsgesetz verankert, profitiert aber nun von rund 95 Millionen Euro Investitionsmittel des Bundes. Von 2021 bis 2027 können diese auch in die Sanierung und Ausstattung bereits bestehender Plätze fließen. Zusätzlich wird sich der Bund zukünftig stärker als geplant an den laufenden Betriebskosten beteiligen. Ministerin Petra Grimm-Benne hat angekündigt, sich in der Landesregierung für einen angemessenen Landesanteil an der Förderung einsetzen, der Kommunen und Trägern die Nutzung der Mittel erleichtert.