Gerichtsentscheidungen zu Zuschüssen für freie Schulen
15. Juli 2021

Pähle: Das Land muss endlich eine rechtskonforme Ersatzschulfinanzierung umsetzen, statt aussichtslos zu prozessieren

Wie die Mitteldeutsche Zeitung heute berichtet, hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass die Finanzierung freier Schulen rechtswidrig ist und die Finanzhilfen des Landes Sachsen-Anhalt neu zu berechnen sind. Das Landesschulamt hat laut Bildungsministerium in der Folge beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt.

Bei der Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Katja Pähle, stößt die Reaktion des Landes auf Unverständnis: „Das Land muss endlich eine rechtskonforme Ersatzschulfinanzierung umsetzen, statt aussichtslos zu prozessieren. Die freien Schulen im Land leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschulung unserer Kinder und Jugendlichen. Der Umgang mit ihren berechtigten und verfassungsrechtlich begründeten Ansprüchen der Finanzierung wird dem nicht gerecht. Statt mit Blick auf über 100 anhängige Klagen weitere Prozesskosten zu generieren, muss jetzt eine dauerhafte und rechtssichere Lösung in Form einer neuen Finanzierungssystematik gefunden werden – gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der freien Schulen.“