Briefwahl-Urteil
3. Mai 2021

Erben: Mal wieder ist die AfD-Fraktion als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet

Mit Urteil vom heutigen Montag hat das Landesverfassungsgericht in dem Normenkontrollverfahren der Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion und des Abgeordneten Poggenburg die Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen zur Änderung des Wahlgesetzes (§ 56 Abs. 5) und des Kommunalwahlgesetzes (§ 68 Abs. 4) bestätigt und die Verfassungsbeschwerden vollumfänglich abgewiesen.

Hierzu erklärt Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: Mit dem Gesetz hat der Landtag für eine ganz extreme Pandemie-Situation Vorsorge getroffen. Zwar wird es voraussichtlich nicht zu einer reinen Briefwahl kommen, aber es war richtig, für das Extrem-Szenario Vorsorge zu treffen. Mal wieder sind Kirchner, Poggenburg & Co. als Tiger zum Verfassungsgericht gestartet und dort als Bettvorleger gelandet. Das wird die AfD vermutlich nicht davon abhalten, in Manier von Donald Trump jedes Ergebnis, das ihnen nicht gefällt, als gefälscht darzustellen.