Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen
21. April 2021

Holger Hövelmann: „Änderung der Landeshaushaltsordnung ist konstruktives Ergebnis der Untersuchungstätigkeit“

Der Landtag hat sich heute mit dem zweiten Teil der Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Beraterverträgen befasst. Holger Hövelmann, Obmann der SPD-Fraktion im Ausschuss: In den Ministerien für Justiz und Gleichstellung, Landesentwicklung und Verkehr sowie Umwelt, Landwirtschaft und Energie konnten wir keine Rechtsverstöße feststellen. Gleichwohl wurden Festlegungen des Parlaments zur Transparenz von Beratungsvergaben durch die Ministerien teilweise umgangen.

Eine Erkenntnis aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses war, dass die Einbindung des Landtages anders als bisher durch Landtagsbeschluss künftig gesetzlich geregelt werden sollte. Hövelmann: Deshalb haben wir heute die ungewöhnliche Situation, dass ein Untersuchungsausschuss zu einem konkreten Gesetzgebungsvorhaben geführt hat. Die Koalitionsfraktionen haben sich aufgrund der Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss für eine Neuregelung der Landeshaushaltsordnung entschieden. Damit wird die parlamentarische Kontrolle im Bereich der Vergaben von externen Beratungen verbessert. Nunmehr sind Beratungsleistungen mit einem Auftragswert über 20.000 Euro dem Finanzausschuss zur Freigabe vorzulegen und Beratungsleistungen über 5.000 Euro in einer jährlichen Übersicht dem Ausschuss bekanntzugeben.

Künftig wird aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung eine Verbesserung bei der Transparenz von Beraterverträgen erreicht, fasst Holger Hövelmann zusammen.