Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz
3. März 2021

Erben: Kirchner, Tillschneider & Co. dürfen sich jetzt als „staatlich geprüfte Rechtsextremisten“ bezeichnen

Mehrere Medien berichten übereinstimmend, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem 25. Februar 2021 die AfD als Gesamtpartei beobachtet und als sogenannten Verdachtsfall führt. Eine Prüfung habe ergeben, dass bei der Gesamtpartei tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.

Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, unterstützt diese Entscheidung ausdrücklich und vertritt die Auffassung, dass Personen und Vorgänge in der AfD Sachsen-Anhalt wesentlich zu dieser Einschätzung beigetragen haben: „Die Erkenntnisse sind längst nicht mehr überraschend: Führende Funktionäre der AfD machen die Demokratie und ihre gewählten Repräsentanten systematisch verächtlich. Sie sind eng mit rechtsextremen Organisationen verbunden. Zugleich will man für ganze Bevölkerungsgruppen verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte abschaffen. Die AfD untergräbt systematisch die demokratische Ordnung und hat sich so diese staatliche Gegenwehr redlich verdient. Kirchner, Tillschneider & Co. dürfen sich dann wohl als ‚staatlich geprüfte Rechtsextremisten‘ bezeichnen.“