Verbot der Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit
22. März 2021

Erben: Jetzt muss Sachsen-Anhalt handeln, denn Reichskriegsflaggen haben auch hier auf Balkonen und in Gartenparzellen nichts zu suchen

Am Wochenende berichten bundesweit die Medien, dass die Bundesregierung zwar gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen aus der Kaiserzeit vorgehen wolle, aber auf eine gesetzliche Regelung im Strafrecht verzichtet. Stattdessen habe man einen sog. „Mustererlass“ für Polizei und Ordnungsbehörden in den Ländern erarbeitet.

Der Innensenator des Landes Bremen hatte bereits im September 2020 angeordnet, dass Polizei und Ordnungsbehörden gegen das Zeigen jeglicher Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen in der Öffentlichkeit vorzugehen haben. Danach hatte auch der Innenminister in NRW eine solche Weisung an die Sicherheitsbehörden erteilt.

Vom Gesetzgeber ausdrücklich verboten ist nur die mit dem Hakenkreuz versehenen Reichsfahne von 1935 bis 1945. Das öffentliche Zeigen der Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 und der Reichsflagge ab 1892/Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935 ist demgegenüber nicht ausdrücklich verboten.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben hatte sich, wie weitere Innenpolitiker der SPD in den Bundesländern, im letzten Herbst für ein bundesweites Verbot im Strafgesetzbuch ausgesprochen. Das kommt nun nicht zustande, deswegen wünscht sich Erben jetzt ein zügiges Handeln des hiesigen Innenministers.

Erben: Wer mit offenen Augen durch Sachsen-Anhalt geht, sieht sie auf Balkonen und an Fahnenmasten in Kleingartenparzellen. Die sie aufhängen, wissen genau, dass es sich nicht um die gesetzlich verbotene Flagge handelt. Sie nutzen diese Lücke gezielt, doch wollen genau dasselbe symbolisieren. Sie wollen Sympathie für den Nationalsozialismus zum Ausdruck bringen, denn längst haben sich nicht gesetzlich verbotene Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen als Symbole der Rechtsextremisten etabliert. Sie wollen mit den Fahnen einschüchtern und Besitz ergreifen.