Änderung der Landeshaushaltsordnung
4. Februar 2021

Information über Vergabe von Beratungsleistungen soll gesetzlich geregelt werden

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Landeshaushaltsordnung erörtert. Der Entwurf ist ein Ergebnis der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Beratungsaufträgen. Der Ausschuss hatte Verstöße bei der Transparenz von Beratungsleistungsvergaben durch die Landesregierung festgestellt. Eine Erkenntnis daraus war, dass die Einbindung des Finanzausschusses des Landtages gesetzlich zu regeln ist. Ausgehend davon haben sich die Koalitionsfraktionen unter Hinzuziehung von Wissenschaftlern zu einer Neuregelung der Landeshaushaltsordnung entschieden. Es soll künftig einen neuen § 34a in der Landeshaushaltsordnung geben. Mit diesem wird die parlamentarische Kontrolle im Bereich der Vergaben von externen Beratungen verbessert. Nunmehr sind Beratungsleistungen mit einem Wert über 20.000 Euro dem Finanzausschuss zur Freigabe vorzulegen und Beratungsleistungen über 5.000 Euro in einer jährlichen Übersicht dem Ausschuss bekannt zu geben.

„Die Koalition schreibt heute Geschichte. Die Arbeit des 15. Untersuchungsausschusses endet mit einem Gesetzentwurf, der künftig für Klarheit bei den Vergaben von Beratungsleistungen sorgen soll“, führt Holger Hövelmann, Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Auschuss, aus.