Änderung von Feiertags- und Ladenöffnungsgesetz
4. Februar 2021

Hövelmann: Der Gesetzentwurf kommt der Lebenswirklichkeit entgegen

Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde heute in erster Beratung der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des Ladenöffnungszeitengesetzes debattiert. Hierbei sollen zum einen die Regelungen zu sogenannten „stillen Tagen“ wie dem Buß- und Bettag oder dem Heiligabend angepasst, zum anderen die Möglichkeiten zur Erlaubnis verkaufsoffener Sonntage klarer ausformuliert werden. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Holger Hövelmann, begrüßte in seiner Rede zum Gesetzentwurf prinzipiell die angedachten Änderungen: „Die Lebenswirklichkeit hat sich seit dem Erlass des Sonn- und Feiertagsgesetzes 1992 doch deutlich geändert. Daher sind auch die Regelungen zu ,stillen Tagen‘ dahingehend anzupassen, dass vor und nach den Gedenkzeiten an diesen Tagen das normale Leben stattfinden kann.“ Um aber den Charakter der „stillen Tage“ trotz der im Gesetzesentwurf angedachten verkürzten Ruhezeiten nicht zu verwässern, führte Hövelmann aus, müssten Störungen zu diesen Zeiten entsprechend sanktioniert sein müssen: „Es ist daher richtig, dass das Bußgeld bei Verstößen auf nunmehr 5.000 Euro angehoben werden soll.“

Kritisch zu sehen sind im Gesetzesentwurf jedoch teilweise die Änderungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen: „Zwar ändert sich nichts an der Zahl der bisher erlaubten vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr; das diese aber nun nach dem Entwurf auch mit einer im ‚öffentlichen Interesse‘ liegenden Belebung einer Gemeinde oder eines Ortsteils begründet werden können, ist für uns eine nicht zielführende zusätzliche Ausnahmeregelung“, so Hövelmann. Die Kritik der Gewerkschaften dazu wurde während der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs von der Landesregierung nicht angenommen. Daher besteht hier in den zuständigen Fachausschüssen noch Diskussionsbedarf.