Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks
9. Dezember 2020

Zur Pressemitteilung der Linksfraktion

Die Linksfraktion hat sich nunmehr auch per Pressemitteilung zu der von ihr problematisierten Erklärung des Ministerpräsidenten in der gestrigen Kabinettssitzung geäußert. Es darf bezweifelt werden, ob solche formalen Nachhutgefechte dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Finanzierung dienen. Zur politischen Klärung, wer in dieser Frage wo steht, tragen sie sowieso nicht bei. Zu der in der Pressemitteilung aufgestellten Tatsachenbehauptung ist jedoch klarzustellen:

Der Ministerpräsident hat über seine Entscheidung, seinen Gesetzentwurf zurückzuziehen, das Kabinett unterrichtet, und sie wurde dort zur Kenntnis genommen – mehr nicht. Es wurde weder Zustimmung noch Ablehnung erfragt oder bekundet. Es bleibt seine Entscheidung, die auch die SPD-Landtagsfraktion nur zur Kenntnis genommen hat.