Gemeinnützigkeit für Freifunk-Initiativen kommt
9. Dezember 2020

Hövelmann: Endlich wird dem Freifunk-Engagement auch steuerlich der Rücken gestärkt

Der Finanzausschuss des Bundestages hat heute mit dem Beschluss über das Jahressteuergesetz auch das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen erweitert, unter anderem um Freifunk. Nach abschließender Bestätigung durch Bundestag und Bundesrat in der kommenden Woche wird es für die Vereine endlich leichter sein, Sachspenden einzuwerben, da diese steuerlich absetzbar werden. Zudem kommen für sie dann Steuerbefreiungen in Betracht.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann, erklärt dazu: „Nach vielen Initiativen, auch aus Sachsen-Anhalt, wird dem Engagement des Freifunks für unsere digitale Zukunft endlich auch steuerrechtlich der Rücken gestärkt. Seit 2017 haben wir als Landtag jedes Jahr Finanzmittel für den Ausbau von freiem WLAN durch Freifunk im Land bereitgestellt. Das von Minister Willingmann geführte Wirtschaftsministerium hat auf dieser Grundlage schon knapp eine halbe Million Euro an Fördermitteln für insgesamt 30 Freifunk-Projekte an den Freifunk Harz e. V. und den Förderverein Freifunk Halle e. V. ausgereicht. Die Vereine, die mit und ohne Förderung digitale Infrastruktur aufbauen, leisten einen wichtigen Beitrag für digitalen Fortschritt und digitale Teilhabe im Land. Es ist nur folgerichtig, dass der Staat sie auch über das Steuerrecht bei ihrem wertvollen Engagement unterstützt. Ich freue mich, dass es so auch anderen erleichtert wird, diesen positiven Beispielen zu folgen und sich für den Freifunk zu engagieren.“