Die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle hat in der heutigen Debatte des Landtags von Sachsen-Anhalt die Forderung der Linksfraktion nach einer langfristigen Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kritisiert. Die Vorstellung, man können alles im Leben in den Griff bekommen, wenn man es in eine langfristige Planung presst, sei eine Illusion, sagte Pähle: Das können wir im Umgang mit der Pandemie nicht, und das wollen wir auch nicht – denn mit allen Maßnahmen greifen wir zum Teil erheblich in die Grundrechte von Menschen ein, und diese Eingriffe dürfen nicht ‚langfristig angelegt‘, sondern müssen im Gegenteil eng begrenzt und zeitlich auf das absolut Notwendige befristet sein. Und sie müssen dem regionalen und lokalen Infektionsgeschehen angepasst sein.
Pähle verwies darauf, dass diese Herangehensweise auch der Systematik des veränderten Infektionsschutzgesetzes entspreche, das Bundestag und Bundesrat gestern beschlossen haben. Sie begrüßte, dass Sachsen-Anhalt dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt hat.
Wir haben die Chance, die Krise durch Solidarität zu überwinden, so die SPD-Fraktionsvorsitzende weiter. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nehmen die gegenwärtigen Belastungen mit großer Disziplin auf sich. Das aktuelle Ziel muss es sein, bei den Beratungen in der nächsten Woche einerseits die notwendigen Maßnahmen – regional differenziert – fortzuführen und andererseits über die Weihnachtszeit eine Entspannung zu erreichen. Ich setze darauf, dass Bund und Länder in dieser Frage beisammenbleiben. Profilierungskämpfe von Regionalfürsten und Bewerbern um den CDU-Vorsitz helfen niemandem weiter.
Pähle betonte die Chance, das Virus durch eine effektiv und solidarisch angelegte Impfstrategie zu überwinden. Die jüngsten, großen Erfolge bei der Entwicklung von Impfstoffen machen Hoffnung. Auf die Gesundheitsbehörden kommt jetzt allergrößte Verantwortung zu, und auf unsere Ministerin Petra Grimm-Benne eine weitere große Aufgabe; ich weiß, da ist sie in guten Händen.
Katja Pähle nahm auch Bezug auf die zuletzt im Landtag beschlossenen Änderungen im Wahlrecht: Ich finde, wir sollten uns am Deutschen Bundestag ein Vorbild nehmen. So wie er jetzt im Infektionsschutzgesetz die Voraussetzungen und die Grenzen für Grundrechtseingriffe beschrieben hat und die Rücksichtnahme auf regionale Bedingungen festgeschrieben hat, so sollten wir Voraussetzungen, Grenzen und regionale Differenzierung bei einer möglichen Umstellung auf Briefwahlen unter Pandemiebedingungen ins Gesetz schreiben.